1. Der Verkäufer muss sich vor einer Probefahrt oder bei Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer unbedingt den Führerschein des Käufers zeigen lassen. 2. Der Kaufpreis sollte möglichst bar bei Übergabe des Fahrzeuges bezahlt werden. Andere Zahlungsweisen können rechtliche Probleme bringen. 3. Der Verkäufer sollte den Fahrzeugbrief erst bei vollständiger Kaufpreiszahlung übergeben. 4. Der Vertrag schließt eine Sachmängelhaftung aus. (Gilt nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.) Eine Haftung für Zusicherungen, Garantien oder arglistig verschwiegene Mängel wird damit nicht ausgeschlossen.
5. Mit dem Kauf des Fahrzeuges tritt der Käufer nach den Versicherungsbestimmungen in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit der Haftpflichtversicherung des Verkäufers ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung des Fahrzeuges einen Unfall, so haftet zwar die bestehende Haftpflichtversicherung des Verkäufers. Der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers wird hierdurch jedoch nicht berührt. Zum Nachweis, wann das Fahrzeug an den Käufer übergeben wurde, kann deshalb die Angabe der Uhrzeit von großer Bedeutung werden. Die Angabe der Uhrzeit der Übergabe sollte deshalb unbedingt eingetragen werden. 6. Zur Vermeidung von Problemen sollte der Verkäufer das Fahrzeug an den Käufer am besten abgemeldet übergeben. Die Überführung des Fahrzeuges kann durch ein Kurzzeitkennzeichen erfolgen, das der Käufer bei der Zulassungsstelle erwerben kann. 7. Informieren Sie auf jeden Fall unverzüglich die Zulassungsstelle und Ihre Versicherung vom Verkauf. Mit Zugang der Mitteilung endet für den Verkäufer die Kraftfahrzeugsteuerpflicht. 8. Vertrag vom Käufer unterschreiben und aushändigen lassen. | 1. Beim Kauf des Fahrzeuges ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Der Käufer sollte deshalb vor dem Kauf des Fahrzeuges unbedingt eine Probefahrt machen oder das Fahrzeug fachmännisch prüfen lassen. 2. Der Käufer sollte die Angaben in den Fahrzeugpapieren mit den Angaben im Ausweis des Verkäufers vergleichen. Ist der Verkäufer des Fahrzeuges nicht mit dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Halter identisch, sollte sich der Käufer auf jeden Fall eine Vollmacht des Halters aushändigen lassen. 3. Eine Vereinbarung über Extras, Zubehörteile oder sonstige Besonderheiten sollte im Kaufvertrag im einzelnen aufgeführt werden. 4. Der Käufer ist verpflichtet, das gekaufte Fahrzeug unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, bei der Zulassungsstelle umzumelden. Zur Ummeldung benötigt der Käufer ° Kfz-Brief ° Kfz-Schein, wenn Fahrzeug nicht bereits abgemeldet ist ° TÜV- und ASU- Bescheinigung ° Ausweis ° Versicherungsdoppelkarte ° Vollmacht, wenn Ummeldung nicht vom Halter persönlich vorgenommen wird ° Kaufvertrag vorsorglich mitnehmen ° bei abgemeldetem Kfz Stillegebestätigung 5. Die Versicherung des Verkäufers ist innerhalb eines Monats zu benachrichtigen, ob der Versicherungsvertrag beibehalten werden soll oder nicht. 6. Vertrag vom Verkäufer unterschreiben und aushändigen lassen. |